Was kostet eine Hausverwaltung 2025? Preisübersicht
Die Kosten für eine Hausverwaltung richten sich nach dem Verwaltungstyp (WEG-Verwaltung vs. Mietverwaltung), der Anzahl der Einheiten und der Region. Hier die aktuellen Marktpreise:
WEG-Verwaltung (Wohnungseigentümergemeinschaft)
| Anzahl Einheiten | Preis pro Einheit/Monat | Jahreskosten Gesamt |
|---|---|---|
| bis 10 Einheiten | 28 – 45 € | 3.360 – 5.400 € |
| 10 – 20 Einheiten | 22 – 38 € | 2.640 – 9.120 € |
| 20 – 50 Einheiten | 18 – 30 € | 4.320 – 18.000 € |
| 50 – 100 Einheiten | 15 – 25 € | 9.000 – 30.000 € |
| über 100 Einheiten | 12 – 20 € | verhandelbar |
Preistreiber: Kleine WEGs (unter 10 Einheiten) zahlen mehr pro Einheit, weil der Aufwand für Eigentümerversammlung, Jahresabrechnung und kaufmännische Verwaltung unabhängig von der Einheitenzahl ähnlich ist.
Mietverwaltung (Renditeobjekte, Zinshäuser)
| Verwaltungstyp | Kosten | Basis |
|---|---|---|
| Standard-Mietverwaltung | 4 – 8 % der Kaltmiete | Monatlich pro Einheit |
| Gewerbeimmobilien-Verwaltung | 3 – 5 % der Kaltmiete | Meist höhere Mieten, daher niedrigerer % |
| Sondereigentumsverwaltung (SEV) | 25 – 55 €/Monat | Einzelne Eigentumswohnung zur Vermietung |
| Ferienwohnungs-Verwaltung | 15 – 25 % der Mieteinnahmen | Inkl. Buchungsmanagement, Reinigung-Koordination |
Was ist in der Hausverwaltung enthalten? — Leistungsumfang
Kaufmännische Verwaltung
- Erstellung der Jahresabrechnung (Gesamtabrechnung + Einzelabrechnungen)
- Wirtschaftsplan erstellen und verwalten
- Hausgeldinkasso — Buchführung, Mahnwesen
- Steuererklärung für die WEG (falls steuerpflichtig)
- Bankkonten führen (Instandhaltungsrücklage, Girokonto)
Technische Verwaltung
- Beauftragung und Koordination von Handwerkern
- Überwachung von Wartungsverträgen (Aufzug, Heizung, Rauchmelder)
- Versicherungsschäden melden und abwickeln
- Sanierungsprojekte begleiten (Dach, Fassade)
Rechtliche und organisatorische Verwaltung
- Einberufung und Durchführung der jährlichen Eigentümerversammlung
- Protokollführung, Beschlussdurchführung
- Korrespondenz mit Eigentümern, Behörden, Versicherern
- Hausordnung überwachen
Nicht enthalten (Extrakosten) sind meist: außerordentliche Eigentümerversammlungen, Mietrechtsstreitigkeiten, Wohnungsabnahmen, umfangreiche Baubegleitung, Maklerleistungen bei Neuvermietung.
WEG-Verwaltung vs. Mietverwaltung: Was ist der Unterschied?
| Kriterium | WEG-Verwaltung | Mietverwaltung |
|---|---|---|
| Auftraggeber | Eigentümergemeinschaft (alle zusammen) | Einzelner Vermieter (Eigentümer) |
| Rechtsgrundlage | Wohnungseigentumsgesetz (WEG) | Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) |
| Hauptaufgabe | Gemeinschaftseigentum verwalten | Mietverträge, Mieter-Kommunikation, Nebenkostenabrechnung |
| Kündigungsbindung | WEG-Beschluss nötig für Kündigung | Individuell kündbar (meist 3–6 Monate Frist) |
| Zwingend vorgeschrieben? | Ja (ab 1 Wohnung mit fremden Eigentümern) | Nein (freiwillig) |
Hausverwaltung Pflichten: Was muss der Verwalter tun?
Seit der WEG-Reform 2020 hat der Verwalter mehr Pflichten aber auch mehr Eigenverantwortung:
- Zertifizierungspflicht (ab 2023): Neue Verwalter müssen eine IHK-Prüfung ablegen. Bestandsverwalter haben Übergangsfristen.
- Jahresabrechnung innerhalb 6 Monate: Verzögerungen sind kein Kavaliersdelikt mehr
- Eigentümerversammlung mindestens 1x/Jahr
- Rücklage nach Instandhaltungsplan: "Kostenbeitragsklausel" nach §19 WEG
- Notfallmaßnahmen sofort: Wasserschäden, Heizungsausfall darf der Verwalter ohne Beschluss beheben lassen
Worauf achten beim Verwaltervertrag?
- Laufzeit prüfen: Üblich sind 3–5 Jahre. Nach WEG-Reform: maximal 5 Jahre Erstbestellung, dann 3 Jahre verlängerbar.
- Sondergebühren im Kleingedruckten: Was kosten außerordentliche Versammlungen, Baubegleitungen, Wasserschaden-Abwicklung extra?
- Konto-Trennung: WEG-Gelder müssen auf separaten Treuhandkonten liegen — niemals auf dem Geschäftskonto des Verwalters!
- Haftpflichtversicherung: Seriöse Verwalter haben eine Vermögensschadenhaftpflicht.
- Abberufung: Die WEG kann den Verwalter jederzeit durch Beschluss abberufen — aber der Vertrag läuft weiter. Wichtige Klausel: Vertrag endet automatisch bei Abberufung.
- Instandhaltungsrücklage ausreichend? Richtwert: 0,8–1,0 % des Gebäudewertes pro Jahr ansparen.
Schlechten Hausverwalter loswerden: Was tun?
Wenn der Verwalter seine Pflichten verletzt, habt ihr als WEG folgende Optionen:
- Abberufung durch Eigentümerversammlung: Einfache Mehrheit genügt für die Abberufung (aber Vertragslaufzeit läuft weiter)
- Außerordentliche Kündigung: Bei schwerwiegender Pflichtverletzung (keine Jahresabrechnung, Unterschlagung) möglich
- Schadensersatz: Bei nachgewiesenem Schaden haftet der Verwalter mit seiner Haftpflichtversicherung
- IHK-Beschwerde: Zertifizierter Verwalter kann bei der IHK gemeldet werden
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