Hausverwaltung Kosten 2025: Was kostet ein Verwalter & wann lohnt er sich?

Hausverwaltung Kosten im Überblick: WEG-Verwaltung, Mietverwaltung, Sondereigentumsverwalter — aktuelle Preise, Leistungsumfang und worauf du beim Vertrag achten musst.

05. April 20269 Min. Lesezeit

Was kostet eine Hausverwaltung 2025? Preisübersicht

Die Kosten für eine Hausverwaltung richten sich nach dem Verwaltungstyp (WEG-Verwaltung vs. Mietverwaltung), der Anzahl der Einheiten und der Region. Hier die aktuellen Marktpreise:

WEG-Verwaltung (Wohnungseigentümergemeinschaft)

Anzahl EinheitenPreis pro Einheit/MonatJahreskosten Gesamt
bis 10 Einheiten28 – 45 €3.360 – 5.400 €
10 – 20 Einheiten22 – 38 €2.640 – 9.120 €
20 – 50 Einheiten18 – 30 €4.320 – 18.000 €
50 – 100 Einheiten15 – 25 €9.000 – 30.000 €
über 100 Einheiten12 – 20 €verhandelbar

Preistreiber: Kleine WEGs (unter 10 Einheiten) zahlen mehr pro Einheit, weil der Aufwand für Eigentümerversammlung, Jahresabrechnung und kaufmännische Verwaltung unabhängig von der Einheitenzahl ähnlich ist.

Mietverwaltung (Renditeobjekte, Zinshäuser)

VerwaltungstypKostenBasis
Standard-Mietverwaltung4 – 8 % der KaltmieteMonatlich pro Einheit
Gewerbeimmobilien-Verwaltung3 – 5 % der KaltmieteMeist höhere Mieten, daher niedrigerer %
Sondereigentumsverwaltung (SEV)25 – 55 €/MonatEinzelne Eigentumswohnung zur Vermietung
Ferienwohnungs-Verwaltung15 – 25 % der MieteinnahmenInkl. Buchungsmanagement, Reinigung-Koordination

Was ist in der Hausverwaltung enthalten? — Leistungsumfang

Kaufmännische Verwaltung

  • Erstellung der Jahresabrechnung (Gesamtabrechnung + Einzelabrechnungen)
  • Wirtschaftsplan erstellen und verwalten
  • Hausgeldinkasso — Buchführung, Mahnwesen
  • Steuererklärung für die WEG (falls steuerpflichtig)
  • Bankkonten führen (Instandhaltungsrücklage, Girokonto)

Technische Verwaltung

  • Beauftragung und Koordination von Handwerkern
  • Überwachung von Wartungsverträgen (Aufzug, Heizung, Rauchmelder)
  • Versicherungsschäden melden und abwickeln
  • Sanierungsprojekte begleiten (Dach, Fassade)

Rechtliche und organisatorische Verwaltung

  • Einberufung und Durchführung der jährlichen Eigentümerversammlung
  • Protokollführung, Beschlussdurchführung
  • Korrespondenz mit Eigentümern, Behörden, Versicherern
  • Hausordnung überwachen

Nicht enthalten (Extrakosten) sind meist: außerordentliche Eigentümerversammlungen, Mietrechtsstreitigkeiten, Wohnungsabnahmen, umfangreiche Baubegleitung, Maklerleistungen bei Neuvermietung.

WEG-Verwaltung vs. Mietverwaltung: Was ist der Unterschied?

KriteriumWEG-VerwaltungMietverwaltung
AuftraggeberEigentümergemeinschaft (alle zusammen)Einzelner Vermieter (Eigentümer)
RechtsgrundlageWohnungseigentumsgesetz (WEG)Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
HauptaufgabeGemeinschaftseigentum verwaltenMietverträge, Mieter-Kommunikation, Nebenkostenabrechnung
KündigungsbindungWEG-Beschluss nötig für KündigungIndividuell kündbar (meist 3–6 Monate Frist)
Zwingend vorgeschrieben?Ja (ab 1 Wohnung mit fremden Eigentümern)Nein (freiwillig)

Hausverwaltung Pflichten: Was muss der Verwalter tun?

Seit der WEG-Reform 2020 hat der Verwalter mehr Pflichten aber auch mehr Eigenverantwortung:

  • Zertifizierungspflicht (ab 2023): Neue Verwalter müssen eine IHK-Prüfung ablegen. Bestandsverwalter haben Übergangsfristen.
  • Jahresabrechnung innerhalb 6 Monate: Verzögerungen sind kein Kavaliersdelikt mehr
  • Eigentümerversammlung mindestens 1x/Jahr
  • Rücklage nach Instandhaltungsplan: "Kostenbeitragsklausel" nach §19 WEG
  • Notfallmaßnahmen sofort: Wasserschäden, Heizungsausfall darf der Verwalter ohne Beschluss beheben lassen

Worauf achten beim Verwaltervertrag?

  1. Laufzeit prüfen: Üblich sind 3–5 Jahre. Nach WEG-Reform: maximal 5 Jahre Erstbestellung, dann 3 Jahre verlängerbar.
  2. Sondergebühren im Kleingedruckten: Was kosten außerordentliche Versammlungen, Baubegleitungen, Wasserschaden-Abwicklung extra?
  3. Konto-Trennung: WEG-Gelder müssen auf separaten Treuhandkonten liegen — niemals auf dem Geschäftskonto des Verwalters!
  4. Haftpflichtversicherung: Seriöse Verwalter haben eine Vermögensschadenhaftpflicht.
  5. Abberufung: Die WEG kann den Verwalter jederzeit durch Beschluss abberufen — aber der Vertrag läuft weiter. Wichtige Klausel: Vertrag endet automatisch bei Abberufung.
  6. Instandhaltungsrücklage ausreichend? Richtwert: 0,8–1,0 % des Gebäudewertes pro Jahr ansparen.

Schlechten Hausverwalter loswerden: Was tun?

Wenn der Verwalter seine Pflichten verletzt, habt ihr als WEG folgende Optionen:

  • Abberufung durch Eigentümerversammlung: Einfache Mehrheit genügt für die Abberufung (aber Vertragslaufzeit läuft weiter)
  • Außerordentliche Kündigung: Bei schwerwiegender Pflichtverletzung (keine Jahresabrechnung, Unterschlagung) möglich
  • Schadensersatz: Bei nachgewiesenem Schaden haftet der Verwalter mit seiner Haftpflichtversicherung
  • IHK-Beschwerde: Zertifizierter Verwalter kann bei der IHK gemeldet werden

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